Prompter und zuverlässiger Service
Service
Inspektion
Massnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes
- Aufnahme des Ist-Zustandes durch Prüfen und Messen der anlagenspezifischen Leistungsdaten und -werte.
- Ableitung der notwendigen Konsequenzen und Festlegung geeigneter Massnahmen zur Erreichung des Soll-Zustandes
Wartung
Massnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes
- Erstellung eines spezifischen Wartungsplanes
- Durchführen aller Kontroll- und Wartungsschritte; prüfen, nachjustieren, auswechseln und konservieren
- Protokoll-Erstellung
- Sicherung von Ersatzteilbevorratung
Instandsetzung
Massnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes
- Planung und Ausführung der Instandsetzungsmassnahmen inklusive fachgerechter Entsorgung
- Durchführen konstruktiver Änderungen zur Behebung von Schwachstellen
- Funktionsprüfung, Abnahme und Betriebseinstellung
Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
§ 3 Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die
Atmosphäre
Dichtheitskontrolle
Verordnung (EU) Nr.: 517/2014, gültig ab 01.01.15, betrifft sämtliche flourierte Treibhausgase (HFKW)
Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV
Abschnitt 3 §§ 16 Wiederkehrende Prüfung; 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen und Anhang 2